Schulähnliche Förderung
Der Jugendhof Brandenburg besitzt einen Kooperationsvertrag mit der staatlichen Kooperationsschule Friesack und bildet eine Außenstelle der genannten Schule. Die Lehrer*innen werden in die Einrichtung delegiert und begleiten schulpflichtige Jugendliche im Rahmen von derzeit vier Unterrichtstunden an vier Tagen in der Woche im einrichtungsinternen Schulraum. Für den Inhalt und die Qualität der schulähnlichen Förderung ist das staatliche Schulamt des Landes Brandenburg zuständig. Durch die schulähnliche Förderung kann die Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht gewährleistet werden. Die Förderung ist fester Bestandteil der Tagesbeschäftigung und kann diese auch inhaltlich begleiten. Inhaltlich übergreifende Projekte sind gewünscht, z.B. die praktische Anwendung des Satz des Pythagoras während der Errichtung eines Pferdeunterstandes oder einer Dachkonstruktion. Die halbjährlich ausgestellten Zeugnisse beinhalten eine individuelle Einschätzung der Schüler*innen und sind ohne Benotung. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Förderung ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird während ihrer Aufnahme eingeleitet (sofern noch kein gültiger Förderbedarf festgestellt wurde). Um das Förderverfahren zu begleiten, arbeitet der Jugendhof Brandenburg eng mit der Kooperationsschule Friesack als zuständige Schule zusammen. Die Schüler*innen werden in Einzel- und Kleinstgruppen mit äußerst heterogenen Leistungsniveaus unterrichtet. Diese ergeben sich insbesondere durch die massiven Problemfelder der Jugendlichen im Bereich Schule. Im Rahmen der schulähnlichen Förderung ist eine individuelle Förderung mit einem dem Leistungsstand der Schüler*innen angepassten Material gut umsetzbar. Ziel der Förderung ist, eine Lernmotivation herzustellen und die vielfach bestehende Aversion gegen die Schule abzubauen. Des Weiteren wird versucht, versäumte Unterrichtsinhalte aufzuholen. Mit Erreichen dieser Ziele wird die Reintegration in das Regelschulsystem angestrebt, soweit dies bei häufig langjähriger Schulabstinenz möglich ist. Nach Beendigung der schulähnlichen Förderung entsprechend der gesetzlichen Schulpflicht kann ein Abgangszeugnis erstellt, jedoch kein Schulabschluss erreicht werden. Durch die langjährige und enge Kooperation mit dem Träger „Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V. (LEB)“, der ebenfalls mit der Kooperationsschule Friesack kooperiert, besteht bei entsprechender Voraussetzung die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erreichen, welcher der Einfachen Berufsbildungsreife gleichgestellt ist. Die Beschulung erfolgt im Schulverweigererprojekt „F.L.I.P.“ (Fördern, Lernen, Integrieren, Probieren) und wird auf dem Gelände des LEBs in Friesack angeboten. Das Projekt ist praxisorientiert und bietet für die Jugendlichen Orientierungen im Berufsleben.