Wohn- und Lebensbereich gemäß § SGB VIII (KJHG) §§ 13, 27, 34, 35a
Betreutes Einzelwohnen/Nachbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 41
Intensivbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 35
Tagesbetreuung, Beschulung, Beschäftigung gem. KJHG §§ 13, 27
Berufsvorbereitung, Integrationsarbeitsplätze gem. KJHG §§ 13, 27
Kurzkonzept für stationäre Jugendhilfe (KJHG)
der bereichsübergreifenden, ganzheitlichen, ganztägigen Jugend- und Benachteiligtenhilfeeinrichtung Jugendhof Brandenburg e.V. (JhBr.)
und seinen Zweckbetrieben mit Sitz in Berge bei Nauen/Kr. Havelland

Diese Leistungsbeschreibung basiert auf dem sozial-ökologischen Konzept dieser Einrichtung aus dem Jahre 1992 bzw. deren Überarbeitung vom Oktober 1996. Alle wesentlichen Konzeptbestandteile haben sich bewährt. Aufgrund der i.d.R. großen Defizite der Betreuten und der damit verbundenen umfassenden, intensiven Betreuung, hat der Vorstand des JhBr. in Absprache mit seinem wissenschaftlichen Beirat sowie dem fördernden MASGF, Abtlg. Gesundheit, im Oktober 1996 beschlossen, von der ursprünglich geplanten Betreuungsplatzzahl 30 abzuweichen. Jetzt will sich der JhBr. auf 12 Intensivbetreuungsplätze in zwei Wohngruppenhäusern mit jeweils maximal sechs jugendlichen Bewohnern, 4 Ausgliederungsplätze im Rahmen des betreuten Einzelwohnens (BEW) in einem separaten Appartementhaus und 6 Dauerwohnplätze für seelisch kranke junge Erwachsene in einer dritten Wohngruppe beschränken. Diese Beschränkung ist die einzige nennenswerte Konzeptveränderung.

Der Einzugsbereich des JhBr. umfaßt das ganze Land Brandenburg und Berlin. Nachfragen aus anderen Bundesländern werden entsprechend der Problemstellung und bei freien Plätzen berücksichtigt.

Die Personalstruktur und Sachmittelzuordnung findet sich auf dem Organigramm 12/98. Individuelle Zusatzleistungen werden separat vereinbart.

I. Wohn- und Lebensbereich gemäß § SGB VIII (KJHG) §§ 13, 27, 34, 35a

Problemstellung

I.d.R. haben die zur Aufnahme angemeldeten Jugendlichen keine intakte Herkunftsfamilie mehr. Meist wurden schon andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe probiert. Häufig sind die Verhaltensauffälligkeiten so stark, daß eine Überprüfung bzw. Therapiebemühung in Jugendpsychiatrien erfolgen mußte. Die Schulkarriere ist nicht gradlinig und zum Zeitpunkt der Anfrage von Schulversagen bis zur völligen Schulverweigerung geprägt. Trebegang, kriminelle Energie und/oder Gewaltbereitschaft als Folge sozialer Vernachlässigung charakterisieren die Betroffenen. Bei Vorstellung auf dem JhBr. sind die Förderbedürftigen meist 14 bis 17 Jahre alt und überwiegend männlich.

Ziel

Die sozialpädagogische und therapeutische Arbeit des JhBr. hat zum Ziel, die Betreuten so zu fördern, daß bei ihnen die Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration und für ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und möglichst autarkes Leben geschaffen werden.

Zweck

In den sozialpädagogisch und therapeutisch begleiteten Wohngruppen (WG) werden familienähnliche Strukturen nachgebildet. Mit der Aufnahme beginnt eine Intensivbetreuung zur sozialen Integration auf dem JhBr.. Den Bewohnern wird ein überschaubares, verläßliches Umfeld mit festen Bezugspersonen geboten. Wichtiges Betreuungsziel ist die Vermittlung von Lebensfreude bzw. Lebensmotivation als Voraussetzung für Eigeninitiative und aktive gesellschaftliche Partizipation. Aus der positiven Einstellung zum Leben auf dem JhBr. erwachsen im wesentlichen die pädagogischen und sozialen Einwirkungsmöglichkeiten.

Jede Wohngruppe hat ein eigenes Haus mit Küche, zwei Bädern, Waschmaschine etc.. Der Gemeinschaftsbereich befindet sich im ersten Stock und ist durch eine offene Galerie mit dem anderen Gebäudeteil verbunden. Dort befindet sich auch ein Kaminofen und ein Fernseher. In den Privatzimmern sind Fernsehapparate nur im Ausnahmefall geduldet. Alle Bewohner haben ein eigenes, großes Zimmer (18 qm) und die Möglichkeit, dieses nach eigenem Wunsch zu gestalten. Jede WG hat einen eigenen Wirtschaftsetat und entsprechende Budgetverantwortung.

Die Bewohner der Wohngruppe werden schnellstmöglich zum selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln angeleitet. So gibt es in den Wohngruppen keine Reinigungs- oder Reparaturkräfte. Alle anfallenden hauswirtschaftlichen und gärtnerischen Tätigkeiten müssen mit Unterstützung der zuständigen Gruppenbetreuer (2,5 pro WG) von den Bewohnern selbst erledigt werden. Gleiches gilt für die Versorgung der WG mit Lebens- und Sachmitteln. Dies Versorgungsart ist in der Organisation und Durchführung aufwendig, fördert jedoch die lebenspraktischen Fertigkeiten der Betreuten.

Regelmäßig einmal in der Woche - bei Bedarf auch häufiger - treffen sich die Mitglieder der Wohngruppe und die Betreuerinnen zu ihrer WG-Sitzung. Hier werden alle internen Angelegenheiten, sowohl organisatorischer als auch zwischenmenschlicher Art besprochen und möglichst einvernehmlich geregelt. Dies ist zudem das Forum, in dem Wünsche oder Erwartungen der Bewohner geäußert und gemeinsam Ziele gesetzt werden. Die WG-Sitzungen trainieren die Bewohner zu einem auf Verständnis und Rücksichtnahme angelegten Umgang miteinander; sie sind kein Instrument zur Disziplinierung.

Die Gruppenerzieher bemühen sich um den Kontakt zu den Angehörigen bzw. die Arbeit mit ihnen, jedenfalls, wenn dieses sinnvoll erscheint. Andere soziale Beziehungen werden nach Möglichkeit aufrechterhalten bzw. forciert. Die Kontakte zu den sendenden Jugendämtern werden kontinuierlich gepflegt, die Arbeit durch periodische oder aktuelle Entwicklungsberichte belegt. Diese Entwicklungsberichte werden mit den Betreuten besprochen. Sie sind dadurch wichtiger Bestandteil bei Vorbereitung und Mitwirkung von Hilfeplangesprächen gemäß § 36 KJHG mit Jugendämtern und Angehörigen.

Einen großen Raum in der Wohngruppenbetreuung nimmt die individuelle Beschäftigung mit den einzelnen Bewohnern ein. Hierbei wird die Arbeit der GruppenerzieherInnen von einer Psychologin und bei Bedarf von einer Sonderpädagogin oder externen Therapeuten begleitet. Die Wohngruppenbetreuer, die Nachtdienstleistenden und die Morgenbetreuerin können kurzfristig durch eine wechselnde Rufbereitschaft weiterer JhBr.-Mitarbeiter unterstützt werden.

Rahmenbedingungen

Im täglichen Freizeitbereich werden demokratische Prozesse gefördert. In der gemeinschaftlich ausgestalteten Freizeit werden erlebnispädagogische Elemente bewußt eingesetzt. Den Bewohnern steht das über 50 ha große Areal des JhBr. zum Spielen, für Sport und Interessen zur Verfügung. Es gibt diverse Haustiere, Reit- und Kutschunterricht, eine Fahrradwerkstatt, Kanus und die üblichen Sport-und Spielangebote. Die Wohngruppen organisieren eigene Reisen, z.B. Wintercamping, Abenteuerreisen mit Pferd und Wagen oder Segeltouren. Diese Reisen dienen vor allem dem Training der Gruppenfähigkeit auch außerhalb der eigenen WG, bzw. zur Initiierung gruppendynamischer Prozesse im Hinblick auf eine Erweiterung und Differenzierung von Verhaltensmustern.

Der JhBr. ist um Außenkontakte sehr bemüht und deshalb gern Gastgeber für andere Jugendgruppen. Rechtsradikalismus und Ausländerfeindlichkeit wird insbesondere mit jährlichen internationalen Jugendlagern begegnet.

Aufnahmeprocedere und Ausschlußgründe

I.d.R. erfolgt die erste Kontaktaufnahme fernmündlich. Nach Betreuungsplätzen angefragt wird von Jugendpsychiatrien, anderen Betreuungseinrichtungen, Jugendämtern, Jugendgerichtshilfe und sehr selten von Angehörigen. Hält sich der JhBr. für zuständig - und ist/wird ein Platz frei -, werden über das zuständige Jugendamt Befunde, Entwicklungsberichte und eine aktuelle Einschätzung der Problematik angefordert. In der wöchentlichen Pädagogenbesprechung wird diskutiert, ob der JhBr. die geeignete Betreuungseinrichtung ist. Ablehnungsgründe sind: Akute Suchtproblematik, extreme Gewalttätigkeit, starke sexuelle Auffälligkeiten und Therapieunwilligkeit. Aufnahmehemmnis kann u.U. eine starke körperliche Behinderung sein. Notaufnahmen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Der zu betreuende Jugendliche sollte einen Zugang zu Tieren und zum Landleben haben und sich nach Vorstellungsgespräch und Probewohnen freiwillig zum Leben auf dem JhBr. entscheiden. Es muß die Bereitschaft zur Beschulung/Tagesbeschäf-tigung oder Berufsvorbereitung erkennbar sein. Die Verwandten sollen die Bemühungen der Betreuungseinrichtung unterstützen. Das JA muß die Kosten für die Gesamtmaßnahme in vollem Umfang übernehmen.

Die Aufnahme kann mit besonderen Bedingungen/Auflagen wie Probezeit, therapeutischer Begleitung oder Ableistung von Strafstunden (bei forensischen Fällen) verbunden werden. Die Aufnahme erfolgt immer in Kombination mit einer Intensivbetreuung (§35 KJHG) von i.d.R. sechs Monaten. Dies erleichtert, intensiviert und verkürzt die Integrationsphase in die Betreuungseinrichtung. Zwischen einzelnen Neuaufnahmen sollte mindestens eine Frist von sechs Wochen vergehen, um den Neubewohnern ausreichend Aufmerksamkeit und Zuwendung geben zu können und die ausbalancierte Struktur der WG nicht zu gefährden. Bei einer Häufung von Problemfällen wird die Belegung in der/der WG verringert.

Beendigung der Betreuungsmaßnahme

Ein Abschluß der Maßnahme kann durch die Erreichung des Betreuungszieles, also der gesellschaftlichen Integration, die Überleitung in eine andere Betreuungsart, wie z.B. das BEW, oder auch die Verlegung bzw. Rückverlegung in eine andere Betreuungseinrichtung erfolgen. Das Vorgehen wird i.d.R. mit allen am Hilfeplanverfahren Beteiligten abgesprochen.

Ein vorzeitiger Abbruch der Hilfsmaßnahme kann dann notwendig werden, wenn massiv oder fortlaufend gegen die Hausordnung - insbesondere gegen das Drogen-und Gewaltverbot - verstoßen wurde. Ein Abbruch der Maßnahme sollte dann erfolgen, wenn die aktive Mitwirkung des/der Betreuten und/oder der Verwandtschaft nicht mehr gegeben ist. Weitere Ausschlußgründe sind z.B. kriminelle Handlungen, vorsätzliche Gefährung der Sicherheit des JhBr.. Der Ausschluß kann zum Schutz anderer Betreuter, MitarbeiterInnen oder der Einrichtung insgesamt von den pädagogischen MitarbeiterInnennd/oder der Leitung der Einrichtung - im Zweifel auch ohne Mitwirkung Dritter - bei sofortiger Wirkung erklärt und vollzogen werden.

Regionale Integration

Der JhBr. hat ein großes Gemeinschaftsgebäude u.a. mit Besprechungs- und Seminarraum, Speise- und Veranstaltungssaal, Bibliothek/Schulzimmer, Film- und Videoraum, Töpferei/kreatives Werken sowie Verwaltungs- und Versorgungsbereich. Das Gemeinschaftsgebäude ist Begegnungs- und Kreativhaus nicht nur für die Bewohner des JhBr., sondern auch für Jugendgruppen und Schulklassen aus dem Havelland, Berlin und darüber hinaus.

Der JhBr. bemüht sich um soziale Integration im Wohnumfeld, bei regionalen Ausbildungsstätten und die Unterstützung sozial-ökologischer Projekte im havelländischen Bereich. Zur gesellschaftlichen Eingliederung der Betreuten werden Sportveranstaltungen, Projektbeteiligungen, Feste und Veranstaltungen organisiert. Der JhBr. will durch seine nach außen gewandten Aktivitäten die soziale Kompetenz seiner Betreuten stärken, einem Heimstigma entgegenwirken und der Einrichtung als ganzes zu einer lokalen Akzeptanz mit entsprechenden Vorteilen für die Bewohner und Betreuten verhelfen.

Qualitätsentwicklung und -sicherung

Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Sicherung einer qualitativen Arbeit gibt es wöchentliche Teamberatungen, diverse Fortbildungsveranstaltungen bis hin zur jährlichen Bildungsfahrt. Regelmäßige Supervisionszyklen sind Standard. Der JhBr. erhält fachliche Unterstützung über die Landespsychiatrien, die Havellandklinik Nauen und seinen wissenschaftlichen Beirat.

Der JhBr. ist in diversen Fachverbänden, Gremien, Arbeitskreisen vertreten. Jährlich veröffentlicht der JhBr. einen umfassenden Rechenschaftsbericht. Das sozial-ökologische Wirken der Einrichtung wurde und wird in diversen studentischen und Diplom-Arbeiten sowie in Forschungsarbeiten untersucht. Der JhBr. ist u.a. Praktikumsstelle für Erzieher, Sozialarbeiter, Sonderpädagogen und Psychologen.

Der JhBr. wurde vom MASGF aus dem Programm "Aufbruch Psychiatrie" als sozial-ökologisches Modellvorhaben des Landes Brandenburg gefördert und wird entsprechend überprüft.

II. Betreutes Einzelwohnen/Nachbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 41

Problemstellung

Als Ausgliederungshilfe für Jugendliche oder junge Erwachsene, die vorher in einer voll betreuten Jugendhilfeeinrichtung, psychiatrischen Landesklinik oder mit Einzelbetreuung gelebt haben, bzw. junge Menschen, deren soziales Umfeld sich derart verändert hat, daß die betreute Wohnform als Hilfe notwendig wird, bietet der Jugendhof Brandenburg die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens. Das BEW auf dem JhBr. ist z.Z. auf vier Plätze begrenzt.

Zielgruppe

Geeignet für diese Wohn-und Betreuungsform sind Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten und / oder mit seelischen Behinderungen, deren Persönlichkeitsentwicklung so weit fortgeschritten ist, daß sie in dieser offeneren Wohnform leben können. Das BEW setzt eine ausreichende emotionale Stabilität und Eigenmotivation voraus. Bei den Bewohnern ist ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fähigkeiten notwendig.

Betreuungs- und Unterstützungsbereich

Die BetreuerInnen sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützen (KJHG § 34).

Hierzu gehören u.a.: Kontakte mit Behörden, Institutionen und Ausbildungsstätten, Budgetverwaltung, Hilfe zur selbständigen Versorgung, pünktliches Aufstehen, Waschen, Einkaufen, Saubermachen etc.. Die Betreuung umfaßt im wesentlichen den Freizeitbereich. Der Betreuungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand des Bewohners und kann in besonderen Situationen/Krisen verstärkt notwendig werden. I.d.R. erfolgt die Betreuung ca. 8 Std./Wo. bzw. nach Bedarf (keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung).

Verselbständigung

Das BEW erfüllt die Forderung des KJHG nach einem individuellen bzw. differenzierten Betreuungsangebot sowie das Postulat des SGB IX § 10 nach Eingliederung Behinderter. Es stellt einen weiteren Schritt für benachteiligte und/oder behinderte Jugendliche bzw. junge Erwachsene in Richtung Verselbständigung dar, und damit wachsen die Chancen einer gesellschaftlichen Integration.

Wohnbedingungen

Für das BEW unterhält der JhBr. ein eigenes, separates Appartementhaus. Jeder Bewohner lebt in einem separaten, kleinen 1-Zimmer-Appartement mit Küche, Bad, Wohn- und Schlafraum mit einer Grundmöbilierung.

Soziales Umfeld

Der Jugendhof Brandenburg bietet für das BEW ideale Rahmenbedingungen: Die Jugendlichen sind tagsüber in Berufsvorbereitungs- oder Ausbildungsmaßnahmen entweder in der Einrichtung selbst oder extern tätig; sie befinden sich jedoch weiterhin in einem für sie bekannten und sicheren sozialen Umfeld. Darüber hinaus können alle Freizeit-und Beschäftigungsmöglichkeiten, die der bereichsübergreifende Jugendhof Brandenburg bietet, mitgenutzt werden.

Nach Erreichen des Betreuungszieles hilft der JhBr. bei Wohnungssuche etc..

III. Intensivbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 35

Problemstellung

Gemäß § 35 KJHG soll Intensivbetreuung denjenigen Jugendlichen gewährt werden, "die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen." Die Hilfe soll "den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen."

Häufig zeigen die aufzunehmenden oder bereits auf dem JhBr. lebenden Jugendlichen ein besonders normabweichendes Verhalten. Sie sind nicht in der Lage, Aufgabenstellungen zu akzeptieren, können aber auch für sich selbst keine eigenen Ziele definieren. Meistens verfügen sie über eine nur geringe Frustrationstoleranz verbunden mit einer latenten Gefahr von Gewaltausbrüchen. Darüber hinaus haben die Jugendlichen wenig Eigenmotivation und nur begrenzte Ausdauer; sie sind kaum belastbar und selten gruppenfähig. Durch Bindungslosigkeit und fehlende soziale Kontakte sind sie starken Stimmungsschwankungen ausgesetzt. Behutsam müssen die Jugendlichen in die neue Gruppe und die fremde Umgebung eingegliedert werden.

Betreuungsarbeit

Durch die o.g. Defizite der Betroffenen wird ein erhöhter Betreuungsaufwand notwendig. Der Jugendliche/junge Erwachsene ist auf eine feste Bezugsperson angewiesen, die ihm sowohl Zuwendung und Anerkennung gibt, aber auch feste Grenzen aufzeigt und den Tagesablauf strukturiert. Die Betreuungsperson muß auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen eingehen, indem sie z.B. Einzelgespräche führt und gemeinsam mit dem Jugendlichen dessen Erwartungen, Interessen und Stärken herausarbeitet, den Jugendlichen individuell motiviert und ihn vor allem während der Tagesbetreuung anleitet und begleitet. Separate Beschäftigungsbereiche, viel Abwechslung sowie der Einsatz von Tieren als therapeutische Hilfsmittel sind häufig pädagogisch sinnvoll.

Dem § 35 entsprechend wird auf dem Jugendhof Brandenburg e.V. den Jugendlichen zu Beginn einer Betreuungsmaßnahme, in Krisensituationen sowie in besonders schwierigen Fällen eine Intensivbetreuung gewährt. Dem Jugendlichen wird - außerhalb der normalen Tagesbetreuung in Kleingruppen - eine Betreuungskraft zur Seite gestellt, um Krisensituationen zu überwinden, Gewalt gegen Personen bzw. Gefahr von sich selbst und Dritten abzuwenden und die Integration in das neue soziale Umfeld zu erleichtern.

Die Intensivbetreuung ist temporär angelegt und erfolgt in enger Absprache mit dem sendenden Jugendamt.

IV. Tagesbetreuung, Beschulung, Beschäftigung gem. KJHG §§ 13, 27

Einzel- und Kleingruppenbeschulung

Der JhBr. ist eine Außenstelle der staatlichen Kooperationsschule in Friesack. Die Lehrkraft wird von dort nach Berge delegiert. Die Beschulung ist fester Bestandteil der Tagesbetreuung und soll diese theoretisch begleiten. Für Inhalt und Qualität der Beschulung ist das Kreisschulamt Havelland zuständig.

Die Beschulung erfolgt überwiegend als Einzelunterricht. Es wird viel in Projektform gearbeitet. Wesentliches Ziel der Beschulung ist, eine Lernmotivation herzustellen und die vielfach bestehende Aversion gegen die Schule abzubauen. Mit Erreichen dieser Ziele wird die Eingliederung in das übliche Schulsystem angestrebt, soweit dies bei langjährigen Schulverweigerern überhaupt noch möglich ist.

Beschäftigungstherapie

Die Tagesbeschäftigung/Beschäftigungstherapie hat diverse Aufgaben. So sollen u.a. durch sinnvolle Tätigkeiten Erfolgserlebnisse und eine positive Einstellung zur Arbeit bzw. eine Eigenmotivation vermittelt werden. Ebenso wichtig ist die Entwicklung einer Gruppenfähigkeit, Stärkung der sozialen Kompetenzen, die Verbesserung der Konzentration und Ausdauer. Die physische Belastbarkeit steigt i.d.R. parallel zur psychischen Stabilisierung.

Arbeitstherapie

Wesentlicher Betreuungsteil und Voraussetzung zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration ist die Vorbereitung auf ein Arbeitsleben. Die erste Stufe auf diesem Weg ist die Arbeitstherapie. Sie ist vor allem ein soziales, psychisches und mentales Training um Leistung und Ziele zu erreichen.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Arbeitstherapie sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die Erfüllung der Schulpflicht. Die sozialen Fähigkeiten der Teilnehmer müssen soweit entwickelt sein, daß eine Beschäftigung in Kleingruppen möglich ist und Hilfen bzw. Anleitungen angenommen werden. Die psychische Verfassung sollte so stabil sein, daß eine ausreichende Eigenmotivation gegeben ist, die Ausdauer für mehrere Stunden am Tag reicht und externe Einflüsse nicht zu aggressiven Durchbrüchen führen.

Die im JhBr.-Konzept beschriebenen diversen Tätigkeiten überwiegend zur Eigenversorgung der Einrichtung (Ldw., Tiere, Bäckerei, Bauhandwerk) entsprechen den Anforderungen an eine Arbeitstherapie für sozial benachteiligte und seelisch kranke junge Menschen. Die Gruppengrößen können nach Bedarf variiert werden, die Tätigkeiten lassen eine flexible, abwechslungsreiche Gestaltung zu. Die Arbeitstage und Arbeitsabläufe werden trotzdem stark strukturiert und in Verbindung mit dem Arbeitsergebnis täglich gemeinsam ausgewertet.

Am Ende der arbeitstherapeutischen Phase müssen die Absolventen psychisch und physisch so weit belastbar sein, daß sie einen achtstündigen Arbeitstag problemlos durchstehen. Die Arbeitstherapie soll zudem die Eigenmotivation gestärkt haben, so daß die Teilnehmer freiwillig und gern Aufgaben und Arbeiten übernehmen. Die Dauer der Arbeitstherapie kann individuell stark schwanken. Sie wird in der Regel ein Jahr dauern.

Zur Erreichung des arbeitstherapeutischen Zieles werden die Teilnehmer noch der Unterstützung durch ihnen vertraute Betreuer-Innen und das ihnen bekannte Umfeld des Jugendhofes bedürfen. Auch wird man in dem einen oder anderen Fall spontan von den im Jugendhof vorhandenen "Konfliktlösungspotential" bzw. den sozialen/therapeutischen Ressourcen Gebrauch machen (d.h. Intervention in Form von Krisengesprächen, Aus-Zeiten, Separierung etc.).

Während oder unmittelbar nach Erreichen des arbeitstherapeutischen Zieles, steht für die Teilnehmer eine Übersiedlung aus der intensiv betreuten Wohngruppe in das betreute Einzelwohnen auf dem JhBr. an.

V. Berufsvorbereitung, Integrationsarbeitsplätze gem. KJHG §§ 13, 27

Die Naturholz gGmbH arbeitet in den Bereichen Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau, Holzaufbereitung und Zimmerei. Die Berufsvorbereitung dauert i.d.R. ein Jahr und findet für die Teilnehmer in allen genannten Bereichen statt (rollierendes System). Ggf. werden zusätzlich externe Betriebspraktika ermöglicht. Die praktische Ausbildung wird in Kursen, Seminaren, Schulungen berufsfachlich und sicherheitstechnisch vertieft. Am Ende dieser Berufsfindungs- und -vorbereitungsphase sollte eine kongruente Einschätzung der Anleiter über die Berufsinteressen und die objektiven Fähigkeiten der einzelnen Betreuten schriftlich vorliegen. Das Ergebnis wird mit dem Betreuten, dessen Angehörigen und dem Kostenträger der Maßnahme besprochen.

Mit dem Erlernen von beruflichen Fähigkeiten, der Integration in durchmischte Arbeitsgruppen (männl/weibl./AA-Förderprogramm) und zunehmenden Außenkontakten wird die soziale Kompetenz der sozial benachteiligten und/oder psychisch behinderten Arbeitnehmer so weit hergestellt, daß über den weiteren Weg zur gesellschaftlichen Integration entschieden werden kann. An diesem Punkt erfolgt i.d.R. auf Betreiben der Kostenträger (und/oder des zust. AA) eine Begutachtung bzw. eine medizinische Indizierung.

In der Berufsvorbereitung werden z.Z. sechs Arbeits- und Betreuungsplätze über den Zeckbetrieb des JhBr., der "Naturholz gGmbH", angeboten. Die Kosten hierfür übernimmt das Arbeitsamt. Weitere sechs Arbeitsplätze sind zur Integration von psychisch kranken jungen Menschen in das Arbeitsleben geschaffen worden. Die Kosten hierfür übernimmt das Landesamt für Soziales.

Berge, den 19. April 1999