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Diese Leistungsbeschreibung basiert auf dem sozial-ökologischen
Konzept dieser Einrichtung aus dem Jahre 1992 bzw. deren
Überarbeitung vom Oktober 1996. Alle wesentlichen Konzeptbestandteile
haben sich bewährt. Aufgrund der i.d.R. großen Defizite der
Betreuten und der damit verbundenen umfassenden, intensiven
Betreuung, hat der Vorstand des JhBr. in Absprache mit seinem
wissenschaftlichen Beirat sowie dem fördernden MASGF, Abtlg.
Gesundheit, im Oktober 1996 beschlossen, von der ursprünglich
geplanten Betreuungsplatzzahl 30 abzuweichen. Jetzt will sich
der JhBr. auf 12 Intensivbetreuungsplätze in zwei Wohngruppenhäusern
mit jeweils maximal sechs jugendlichen Bewohnern, 4
Ausgliederungsplätze im Rahmen des betreuten Einzelwohnens (BEW)
in einem separaten Appartementhaus und 6 Dauerwohnplätze für seelisch
kranke junge Erwachsene in einer dritten Wohngruppe beschränken.
Diese Beschränkung ist die einzige nennenswerte Konzeptveränderung.
Der Einzugsbereich des JhBr. umfaßt das ganze Land
Brandenburg und Berlin. Nachfragen aus anderen Bundesländern
werden entsprechend der Problemstellung und bei freien Plätzen
berücksichtigt.
Die Personalstruktur und Sachmittelzuordnung findet sich
auf dem Organigramm 12/98. Individuelle Zusatzleistungen werden
separat vereinbart.
I. Wohn- und Lebensbereich gemäß § SGB VIII (KJHG) §§ 13, 27, 34, 35a
Problemstellung
I.d.R. haben die zur Aufnahme angemeldeten Jugendlichen
keine intakte Herkunftsfamilie mehr. Meist wurden schon andere
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe probiert. Häufig sind die
Verhaltensauffälligkeiten so stark, daß eine Überprüfung bzw.
Therapiebemühung in Jugendpsychiatrien erfolgen mußte. Die
Schulkarriere ist nicht gradlinig und zum Zeitpunkt der Anfrage
von Schulversagen bis zur völligen Schulverweigerung geprägt.
Trebegang, kriminelle Energie und/oder Gewaltbereitschaft als
Folge sozialer Vernachlässigung charakterisieren die Betroffenen.
Bei Vorstellung auf dem JhBr. sind die Förderbedürftigen meist 14
bis 17 Jahre alt und überwiegend männlich.
Ziel
Die sozialpädagogische und therapeutische Arbeit des JhBr.
hat zum Ziel, die Betreuten so zu fördern, daß bei ihnen die
Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Integration und für
ein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und möglichst
autarkes Leben geschaffen werden.
Zweck
In den sozialpädagogisch und therapeutisch begleiteten
Wohngruppen (WG) werden familienähnliche Strukturen nachgebildet.
Mit der Aufnahme beginnt eine Intensivbetreuung zur sozialen
Integration auf dem JhBr.. Den Bewohnern wird ein überschaubares,
verläßliches Umfeld mit festen Bezugspersonen geboten. Wichtiges
Betreuungsziel ist die Vermittlung von Lebensfreude bzw.
Lebensmotivation als Voraussetzung für Eigeninitiative und aktive
gesellschaftliche Partizipation. Aus der positiven Einstellung
zum Leben auf dem JhBr. erwachsen im wesentlichen die
pädagogischen und sozialen Einwirkungsmöglichkeiten.
Jede Wohngruppe hat ein eigenes Haus mit Küche, zwei Bädern,
Waschmaschine etc.. Der Gemeinschaftsbereich befindet sich im
ersten Stock und ist durch eine offene Galerie mit dem anderen
Gebäudeteil verbunden. Dort befindet sich auch ein Kaminofen und ein
Fernseher. In den Privatzimmern sind Fernsehapparate nur im
Ausnahmefall geduldet. Alle Bewohner haben ein eigenes, großes
Zimmer (18 qm) und die Möglichkeit, dieses nach eigenem Wunsch
zu gestalten. Jede WG hat einen eigenen Wirtschaftsetat und
entsprechende Budgetverantwortung.
Die Bewohner der Wohngruppe werden schnellstmöglich zum
selbständigen und eigenverantwortlichen Handeln angeleitet.
So gibt es in den Wohngruppen keine Reinigungs- oder
Reparaturkräfte. Alle anfallenden hauswirtschaftlichen und
gärtnerischen Tätigkeiten müssen mit Unterstützung der zuständigen
Gruppenbetreuer (2,5 pro WG) von den Bewohnern selbst erledigt
werden. Gleiches gilt für die Versorgung der WG mit Lebens- und
Sachmitteln. Dies Versorgungsart ist in der Organisation und
Durchführung aufwendig, fördert jedoch die lebenspraktischen
Fertigkeiten der Betreuten.
Regelmäßig einmal in der Woche - bei Bedarf auch häufiger -
treffen sich die Mitglieder der Wohngruppe und die Betreuerinnen
zu ihrer WG-Sitzung. Hier werden alle internen Angelegenheiten,
sowohl organisatorischer als auch zwischenmenschlicher Art
besprochen und möglichst einvernehmlich geregelt. Dies ist
zudem das Forum, in dem Wünsche oder Erwartungen der Bewohner
geäußert und gemeinsam Ziele gesetzt werden. Die WG-Sitzungen
trainieren die Bewohner zu einem auf Verständnis und Rücksichtnahme
angelegten Umgang miteinander; sie sind kein Instrument zur
Disziplinierung.
Die Gruppenerzieher bemühen sich um den Kontakt zu den Angehörigen
bzw. die Arbeit mit ihnen, jedenfalls, wenn dieses sinnvoll erscheint.
Andere soziale Beziehungen werden nach Möglichkeit
aufrechterhalten bzw. forciert. Die Kontakte zu den sendenden
Jugendämtern werden kontinuierlich gepflegt, die Arbeit durch
periodische oder aktuelle Entwicklungsberichte belegt. Diese
Entwicklungsberichte werden mit den Betreuten besprochen. Sie
sind dadurch wichtiger Bestandteil bei Vorbereitung und
Mitwirkung von Hilfeplangesprächen gemäß § 36 KJHG mit
Jugendämtern und Angehörigen.
Einen großen Raum in der Wohngruppenbetreuung nimmt die
individuelle Beschäftigung mit den einzelnen Bewohnern ein.
Hierbei wird die Arbeit der GruppenerzieherInnen von einer
Psychologin und bei Bedarf von einer Sonderpädagogin oder
externen Therapeuten begleitet. Die Wohngruppenbetreuer, die
Nachtdienstleistenden und die Morgenbetreuerin können
kurzfristig durch eine wechselnde Rufbereitschaft weiterer
JhBr.-Mitarbeiter unterstützt werden.
Rahmenbedingungen
Im täglichen Freizeitbereich werden demokratische Prozesse
gefördert. In der gemeinschaftlich ausgestalteten Freizeit
werden erlebnispädagogische Elemente bewußt eingesetzt. Den
Bewohnern steht das über 50 ha große Areal des JhBr. zum
Spielen, für Sport und Interessen zur Verfügung. Es gibt
diverse Haustiere, Reit- und Kutschunterricht, eine
Fahrradwerkstatt, Kanus und die üblichen Sport-und Spielangebote.
Die Wohngruppen organisieren eigene Reisen, z.B. Wintercamping,
Abenteuerreisen mit Pferd und Wagen oder Segeltouren. Diese
Reisen dienen vor allem dem Training der Gruppenfähigkeit
auch außerhalb der eigenen WG, bzw. zur Initiierung
gruppendynamischer Prozesse im Hinblick auf eine Erweiterung
und Differenzierung von Verhaltensmustern.
Der JhBr. ist um Außenkontakte sehr bemüht und deshalb
gern Gastgeber für andere Jugendgruppen. Rechtsradikalismus
und Ausländerfeindlichkeit wird insbesondere mit jährlichen
internationalen Jugendlagern begegnet.
Aufnahmeprocedere und Ausschlußgründe
I.d.R. erfolgt die erste Kontaktaufnahme fernmündlich.
Nach Betreuungsplätzen angefragt wird von Jugendpsychiatrien,
anderen Betreuungseinrichtungen, Jugendämtern,
Jugendgerichtshilfe und sehr selten von Angehörigen. Hält
sich der JhBr. für zuständig - und ist/wird ein Platz frei -,
werden über das zuständige Jugendamt Befunde,
Entwicklungsberichte und eine aktuelle Einschätzung der
Problematik angefordert. In der wöchentlichen
Pädagogenbesprechung wird diskutiert, ob der JhBr.
die geeignete Betreuungseinrichtung ist. Ablehnungsgründe
sind: Akute Suchtproblematik, extreme Gewalttätigkeit,
starke sexuelle Auffälligkeiten und Therapieunwilligkeit.
Aufnahmehemmnis kann u.U. eine starke körperliche
Behinderung sein. Notaufnahmen sind nur in Ausnahmefällen
möglich.
Der zu betreuende Jugendliche sollte einen Zugang zu
Tieren und zum Landleben haben und sich nach
Vorstellungsgespräch und Probewohnen freiwillig zum Leben
auf dem JhBr. entscheiden. Es muß die Bereitschaft zur
Beschulung/Tagesbeschäf-tigung oder Berufsvorbereitung
erkennbar sein. Die Verwandten sollen die Bemühungen der
Betreuungseinrichtung unterstützen. Das JA muß die Kosten
für die Gesamtmaßnahme in vollem Umfang übernehmen.
Die Aufnahme kann mit besonderen Bedingungen/Auflagen wie
Probezeit, therapeutischer Begleitung oder Ableistung von
Strafstunden (bei forensischen Fällen) verbunden werden.
Die Aufnahme erfolgt immer in Kombination mit einer Intensivbetreuung
(§35 KJHG) von i.d.R. sechs Monaten. Dies erleichtert,
intensiviert und verkürzt die Integrationsphase in die
Betreuungseinrichtung. Zwischen einzelnen Neuaufnahmen
sollte mindestens eine Frist von sechs Wochen vergehen, um
den Neubewohnern ausreichend Aufmerksamkeit und Zuwendung geben
zu können und die ausbalancierte Struktur der WG nicht zu
gefährden. Bei einer Häufung von Problemfällen wird die Belegung
in der/der WG verringert.
Beendigung der Betreuungsmaßnahme
Ein Abschluß der Maßnahme kann durch die Erreichung des
Betreuungszieles, also der gesellschaftlichen Integration,
die Überleitung in eine andere Betreuungsart, wie z.B. das
BEW, oder auch die Verlegung bzw. Rückverlegung in eine andere
Betreuungseinrichtung erfolgen. Das Vorgehen wird i.d.R. mit allen
am Hilfeplanverfahren Beteiligten abgesprochen.
Ein vorzeitiger Abbruch der Hilfsmaßnahme kann dann notwendig
werden, wenn massiv oder fortlaufend gegen die Hausordnung -
insbesondere gegen das Drogen-und Gewaltverbot - verstoßen wurde.
Ein Abbruch der Maßnahme sollte dann erfolgen, wenn die aktive
Mitwirkung des/der Betreuten und/oder der Verwandtschaft nicht
mehr gegeben ist. Weitere Ausschlußgründe sind z.B. kriminelle
Handlungen, vorsätzliche Gefährung der Sicherheit des JhBr.. Der
Ausschluß kann zum Schutz anderer Betreuter, MitarbeiterInnen
oder der Einrichtung insgesamt von den pädagogischen
MitarbeiterInnennd/oder der Leitung der Einrichtung - im Zweifel
auch ohne Mitwirkung Dritter - bei sofortiger Wirkung erklärt und
vollzogen werden.
Regionale Integration
Der JhBr. hat ein großes Gemeinschaftsgebäude u.a. mit
Besprechungs- und Seminarraum, Speise- und Veranstaltungssaal,
Bibliothek/Schulzimmer, Film- und Videoraum, Töpferei/kreatives
Werken sowie Verwaltungs- und Versorgungsbereich. Das
Gemeinschaftsgebäude ist Begegnungs- und Kreativhaus nicht
nur für die Bewohner des JhBr., sondern auch für Jugendgruppen
und Schulklassen aus dem Havelland, Berlin und darüber hinaus.
Der JhBr. bemüht sich um soziale Integration im Wohnumfeld,
bei regionalen Ausbildungsstätten und die Unterstützung
sozial-ökologischer Projekte im havelländischen Bereich. Zur
gesellschaftlichen Eingliederung der Betreuten werden
Sportveranstaltungen, Projektbeteiligungen, Feste und Veranstaltungen
organisiert. Der JhBr. will durch seine nach außen gewandten Aktivitäten
die soziale Kompetenz seiner Betreuten stärken, einem Heimstigma
entgegenwirken und der Einrichtung als ganzes zu einer lokalen Akzeptanz
mit entsprechenden Vorteilen für die Bewohner und Betreuten verhelfen.
Qualitätsentwicklung und -sicherung
Zur Unterstützung der MitarbeiterInnen und Sicherung einer
qualitativen Arbeit gibt es wöchentliche Teamberatungen, diverse
Fortbildungsveranstaltungen bis hin zur jährlichen Bildungsfahrt.
Regelmäßige Supervisionszyklen sind Standard. Der JhBr. erhält
fachliche Unterstützung über die Landespsychiatrien, die
Havellandklinik Nauen und seinen wissenschaftlichen Beirat.
Der JhBr. ist in diversen Fachverbänden, Gremien, Arbeitskreisen
vertreten. Jährlich veröffentlicht der JhBr. einen umfassenden
Rechenschaftsbericht. Das sozial-ökologische Wirken der Einrichtung
wurde und wird in diversen studentischen und Diplom-Arbeiten sowie
in Forschungsarbeiten untersucht. Der JhBr. ist u.a. Praktikumsstelle
für Erzieher, Sozialarbeiter, Sonderpädagogen und Psychologen.
Der JhBr. wurde vom MASGF aus dem Programm "Aufbruch Psychiatrie"
als sozial-ökologisches Modellvorhaben des Landes Brandenburg
gefördert und wird entsprechend überprüft.
II. Betreutes Einzelwohnen/Nachbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 41
Problemstellung
Als Ausgliederungshilfe für Jugendliche oder junge Erwachsene,
die vorher in einer voll betreuten Jugendhilfeeinrichtung,
psychiatrischen Landesklinik oder mit Einzelbetreuung gelebt
haben, bzw. junge Menschen, deren soziales Umfeld sich derart
verändert hat, daß die betreute Wohnform als Hilfe notwendig wird,
bietet der Jugendhof Brandenburg die Möglichkeit des Betreuten
Einzelwohnens. Das BEW auf dem JhBr. ist z.Z. auf vier Plätze
begrenzt.
Zielgruppe
Geeignet für diese Wohn-und Betreuungsform sind Jugendliche ab
16 Jahren und junge Erwachsene mit Verhaltensauffälligkeiten und /
oder mit seelischen Behinderungen, deren Persönlichkeitsentwicklung
so weit fortgeschritten ist, daß sie in dieser offeneren Wohnform
leben können. Das BEW setzt eine ausreichende emotionale Stabilität
und Eigenmotivation voraus. Bei den Bewohnern ist ein Mindestmaß an
lebenspraktischen Fähigkeiten notwendig.
Betreuungs- und Unterstützungsbereich
Die BetreuerInnen sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen
Lebensführung beraten und unterstützen (KJHG § 34).
Hierzu gehören u.a.: Kontakte mit Behörden, Institutionen und
Ausbildungsstätten, Budgetverwaltung, Hilfe zur selbständigen Versorgung,
pünktliches Aufstehen, Waschen, Einkaufen, Saubermachen etc.. Die
Betreuung umfaßt im wesentlichen den Freizeitbereich. Der
Betreuungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand des
Bewohners und kann in besonderen Situationen/Krisen verstärkt
notwendig werden. I.d.R. erfolgt die Betreuung ca. 8 Std./Wo. bzw.
nach Bedarf (keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung).
Verselbständigung
Das BEW erfüllt die Forderung des KJHG nach einem
individuellen bzw. differenzierten Betreuungsangebot sowie
das Postulat des SGB IX § 10 nach Eingliederung Behinderter.
Es stellt einen weiteren Schritt für benachteiligte und/oder
behinderte Jugendliche bzw. junge Erwachsene in Richtung
Verselbständigung dar, und damit wachsen die Chancen einer
gesellschaftlichen Integration.
Wohnbedingungen
Für das BEW unterhält der JhBr. ein eigenes, separates
Appartementhaus. Jeder Bewohner lebt in einem separaten,
kleinen 1-Zimmer-Appartement mit Küche, Bad, Wohn- und Schlafraum
mit einer Grundmöbilierung.
Soziales Umfeld
Der Jugendhof Brandenburg bietet für das BEW ideale
Rahmenbedingungen: Die Jugendlichen sind tagsüber in Berufsvorbereitungs-
oder Ausbildungsmaßnahmen entweder in der Einrichtung selbst oder extern
tätig; sie befinden sich jedoch weiterhin in einem für sie bekannten und
sicheren sozialen Umfeld. Darüber hinaus können alle Freizeit-und
Beschäftigungsmöglichkeiten, die der bereichsübergreifende
Jugendhof Brandenburg bietet, mitgenutzt werden.
Nach Erreichen des Betreuungszieles hilft der JhBr. bei
Wohnungssuche etc..
III. Intensivbetreuung gem. KJHG §§ 27, 34, 35
Problemstellung
Gemäß § 35 KJHG soll Intensivbetreuung denjenigen Jugendlichen
gewährt werden, "die einer intensiven Unterstützung zur sozialen
Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
bedürfen." Die Hilfe soll "den individuellen Bedürfnissen des
Jugendlichen Rechnung tragen."
Häufig zeigen die aufzunehmenden oder bereits auf dem JhBr.
lebenden Jugendlichen ein besonders normabweichendes Verhalten.
Sie sind nicht in der Lage, Aufgabenstellungen zu akzeptieren,
können aber auch für sich selbst keine eigenen Ziele definieren.
Meistens verfügen sie über eine nur geringe Frustrationstoleranz
verbunden mit einer latenten Gefahr von Gewaltausbrüchen. Darüber
hinaus haben die Jugendlichen wenig Eigenmotivation und nur
begrenzte Ausdauer; sie sind kaum belastbar und selten gruppenfähig.
Durch Bindungslosigkeit und fehlende soziale Kontakte sind sie starken
Stimmungsschwankungen ausgesetzt. Behutsam müssen die Jugendlichen in
die neue Gruppe und die fremde Umgebung eingegliedert werden.
Betreuungsarbeit
Durch die o.g. Defizite der Betroffenen wird ein erhöhter
Betreuungsaufwand notwendig. Der Jugendliche/junge Erwachsene
ist auf eine feste Bezugsperson angewiesen, die ihm sowohl
Zuwendung und Anerkennung gibt, aber auch feste Grenzen aufzeigt
und den Tagesablauf strukturiert. Die Betreuungsperson muß auf
die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen eingehen, indem
sie z.B. Einzelgespräche führt und gemeinsam mit dem Jugendlichen
dessen Erwartungen, Interessen und Stärken herausarbeitet, den
Jugendlichen individuell motiviert und ihn vor allem während der
Tagesbetreuung anleitet und begleitet. Separate Beschäftigungsbereiche,
viel Abwechslung sowie der Einsatz von Tieren als therapeutische
Hilfsmittel sind häufig pädagogisch sinnvoll.
Dem § 35 entsprechend wird auf dem Jugendhof Brandenburg e.V. den
Jugendlichen zu Beginn einer Betreuungsmaßnahme, in Krisensituationen
sowie in besonders schwierigen Fällen eine Intensivbetreuung gewährt.
Dem Jugendlichen wird - außerhalb der normalen Tagesbetreuung in
Kleingruppen - eine Betreuungskraft zur Seite gestellt, um
Krisensituationen zu überwinden, Gewalt gegen Personen bzw.
Gefahr von sich selbst und Dritten abzuwenden und die Integration
in das neue soziale Umfeld zu erleichtern.
Die Intensivbetreuung ist temporär angelegt und erfolgt in enger
Absprache mit dem sendenden Jugendamt.
IV. Tagesbetreuung, Beschulung, Beschäftigung gem. KJHG §§ 13, 27
Einzel- und Kleingruppenbeschulung
Der JhBr. ist eine Außenstelle der staatlichen Kooperationsschule
in Friesack. Die Lehrkraft wird von dort nach Berge delegiert. Die
Beschulung ist fester Bestandteil der Tagesbetreuung und soll diese
theoretisch begleiten. Für Inhalt und Qualität der Beschulung ist das
Kreisschulamt Havelland zuständig.
Die Beschulung erfolgt überwiegend als Einzelunterricht. Es wird
viel in Projektform gearbeitet. Wesentliches Ziel der Beschulung ist,
eine Lernmotivation herzustellen und die vielfach bestehende Aversion
gegen die Schule abzubauen. Mit Erreichen dieser Ziele wird die
Eingliederung in das übliche Schulsystem angestrebt, soweit dies bei
langjährigen Schulverweigerern überhaupt noch möglich ist.
Beschäftigungstherapie
Die Tagesbeschäftigung/Beschäftigungstherapie hat diverse Aufgaben.
So sollen u.a. durch sinnvolle Tätigkeiten Erfolgserlebnisse und eine
positive Einstellung zur Arbeit bzw. eine Eigenmotivation vermittelt
werden. Ebenso wichtig ist die Entwicklung einer Gruppenfähigkeit,
Stärkung der sozialen Kompetenzen, die Verbesserung der Konzentration
und Ausdauer. Die physische Belastbarkeit steigt i.d.R. parallel zur
psychischen Stabilisierung.
Arbeitstherapie
Wesentlicher Betreuungsteil und Voraussetzung zur beruflichen
und gesellschaftlichen Integration ist die Vorbereitung auf ein
Arbeitsleben. Die erste Stufe auf diesem Weg ist die Arbeitstherapie.
Sie ist vor allem ein soziales, psychisches und mentales Training um
Leistung und Ziele zu erreichen.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Arbeitstherapie sind ein
Mindestalter von 16 Jahren und die Erfüllung der Schulpflicht. Die
sozialen Fähigkeiten der Teilnehmer müssen soweit entwickelt sein,
daß eine Beschäftigung in Kleingruppen möglich ist und Hilfen bzw.
Anleitungen angenommen werden. Die psychische Verfassung sollte so
stabil sein, daß eine ausreichende Eigenmotivation gegeben ist, die
Ausdauer für mehrere Stunden am Tag reicht und externe Einflüsse nicht
zu aggressiven Durchbrüchen führen.
Die im JhBr.-Konzept beschriebenen diversen Tätigkeiten überwiegend
zur Eigenversorgung der Einrichtung (Ldw., Tiere, Bäckerei, Bauhandwerk)
entsprechen den Anforderungen an eine Arbeitstherapie für sozial
benachteiligte und seelisch kranke junge Menschen. Die Gruppengrößen
können nach Bedarf variiert werden, die Tätigkeiten lassen eine
flexible, abwechslungsreiche Gestaltung zu. Die Arbeitstage und
Arbeitsabläufe werden trotzdem stark strukturiert und in Verbindung
mit dem Arbeitsergebnis täglich gemeinsam ausgewertet.
Am Ende der arbeitstherapeutischen Phase müssen die Absolventen
psychisch und physisch so weit belastbar sein, daß sie einen
achtstündigen Arbeitstag problemlos durchstehen. Die Arbeitstherapie
soll zudem die Eigenmotivation gestärkt haben, so daß die Teilnehmer
freiwillig und gern Aufgaben und Arbeiten übernehmen. Die Dauer der
Arbeitstherapie kann individuell stark schwanken. Sie wird in der Regel
ein Jahr dauern.
Zur Erreichung des arbeitstherapeutischen Zieles werden die
Teilnehmer noch der Unterstützung durch ihnen vertraute Betreuer-Innen
und das ihnen bekannte Umfeld des Jugendhofes bedürfen. Auch wird man
in dem einen oder anderen Fall spontan von den im Jugendhof vorhandenen
"Konfliktlösungspotential" bzw. den sozialen/therapeutischen Ressourcen
Gebrauch machen (d.h. Intervention in Form von Krisengesprächen,
Aus-Zeiten, Separierung etc.).
Während oder unmittelbar nach Erreichen des arbeitstherapeutischen
Zieles, steht für die Teilnehmer eine Übersiedlung aus der intensiv
betreuten Wohngruppe in das betreute Einzelwohnen auf dem JhBr. an.
V. Berufsvorbereitung, Integrationsarbeitsplätze gem. KJHG §§ 13, 27
Die Naturholz gGmbH arbeitet in den Bereichen Forstwirtschaft,
Landwirtschaft, Gartenbau, Holzaufbereitung und Zimmerei. Die
Berufsvorbereitung dauert i.d.R. ein Jahr und findet für die Teilnehmer
in allen genannten Bereichen statt (rollierendes System). Ggf. werden
zusätzlich externe Betriebspraktika ermöglicht. Die praktische Ausbildung
wird in Kursen, Seminaren, Schulungen berufsfachlich und
sicherheitstechnisch vertieft. Am Ende dieser Berufsfindungs- und
-vorbereitungsphase sollte eine kongruente Einschätzung der Anleiter
über die Berufsinteressen und die objektiven Fähigkeiten der einzelnen
Betreuten schriftlich vorliegen. Das Ergebnis wird mit dem Betreuten,
dessen Angehörigen und dem Kostenträger der Maßnahme besprochen.
Mit dem Erlernen von beruflichen Fähigkeiten, der Integration in
durchmischte Arbeitsgruppen (männl/weibl./AA-Förderprogramm) und
zunehmenden Außenkontakten wird die soziale Kompetenz der sozial
benachteiligten und/oder psychisch behinderten Arbeitnehmer so weit
hergestellt, daß über den weiteren Weg zur gesellschaftlichen
Integration entschieden werden kann. An diesem Punkt erfolgt i.d.R.
auf Betreiben der Kostenträger (und/oder des zust. AA) eine
Begutachtung bzw. eine medizinische Indizierung.
In der Berufsvorbereitung werden z.Z. sechs Arbeits- und
Betreuungsplätze über den Zeckbetrieb des JhBr., der
"Naturholz gGmbH", angeboten. Die Kosten hierfür übernimmt
das Arbeitsamt. Weitere sechs Arbeitsplätze sind zur Integration
von psychisch kranken jungen Menschen in das Arbeitsleben
geschaffen worden. Die Kosten hierfür übernimmt das Landesamt
für Soziales.
Berge, den 19. April 1999
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